Wichtige Hinweise:
Für die Richtigkeit sämtlicher
Angaben auf www.pianoandbass.de gebe ich keinerlei Garantie. Falls
irgendeine Angabe nicht korrekt ist, so bitte ich darum, mich darüber
mittels einer E-Mail zu informieren. Sollte ich durch die Benutzung
irgendwelcher Inhalte gegen geltende Copyright- oder Markenrechte
verstoßen, so bitte ich ebenfalls, mir dies durch eine E-Mail
mitzuteilen. Leider ist es für mich nicht immer zu erkennen, wo die
Inhalte ihren Ursprung haben. Sollte also einer der verwendeten
Inhalte einem Copyright unterliegen, so werde ich diese natürlich
sofort entfernen.
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Haftungsausschluss für
Hyperlinks:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat
das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung
eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten
hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man
sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich habe auf meiner
Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links
gilt: Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf
die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb
distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller
gelinkten Seiten. Und ich mache deren Inhalte nicht zu Eigen. Diese
Erklärung gilt für alle auf meiner Seite ausgebrachten Links und für
alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner führen.
Der genaue Wortlaut der Entscheidung ist im Online-Recht unter der URL
http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg980512 oder bei
Netlaw unter
http://www.netlaw.de/urteile/lghh_6.htm nachzulesen.
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Ich erkläre hiermit
folgendes:
Die externen Links sind bloße
Verweise auf dritte Seiten (Websites) und nicht etwa einem Zitat
gleichkommend.
Sie stellen zusätzliche Informationsquellen im Internet über zum Teil
verwandte Themen dar. Durch einen Link auf eine fremde Seite mache ich
mir die dortigen Ausführungen nicht zu eigen. Ich habe keinerlei
Einfluss auf die Inhalte der fremden Seiten. Die Verantwortung für die
Inhalte und Gestaltung der fremden Seiten liegt bei den fremden
Autoren selbst. Sollten die Links versehentlich auf Seiten mit
zweifelhaften Inhalten oder ehrverletzenden Äußerungen verweisen, so
distanziere ich mich ausdrücklich, klar und ernsthaft von den Inhalten
dieser fremden Seiten. Es bleibt grundsätzlich dem geneigten Leser
überlassen, für sich selbst zu entscheiden, ob er einem Link folgt
oder sich die Aussage einer fremden Seite zu eigen macht. Links zu
Firmen oder Personen deuten nicht gleichzeitig auf irgendeine
Beziehungen zu denselben hin. Grundsätzlich ist mir nicht daran
gelegen, auf Seiten zu verweisen, die gegen Recht und Gesetz verstoßen,
wie z. B. Seiten von Rechtsextremisten oder Seiten, die gegen den
Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit verstoßen. Warenzeichen der
jeweiligen Inhaber werden nicht berührt. Für jeden Hinweis zu diesem
Thema bin ich natürlich sehr dankbar.
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Wichtiger Hinweis
zu den Fotogalerien und Bildern
Persönlichkeitsrecht:
Ich habe nicht die Absicht die Persönlichkeitsrechte
der auf den Fotos abgebildeten Personen zu verletzen und sortiere
deshalb im Vorfeld schon Bilder aus, die vielleicht die ein oder
anderen Leute nicht im Internet sehen wollen. Außerdem geben die
Personen auf den Fotos mir in der Regel ihre Einwilligung dafür, dass
sie im Internet veröffentlicht werden dürfen.
Also: Sollte sich trotzdem ein Bild eingeschlichen haben, das von
Ihnen nicht erwünscht ist, dann informieren Sie mich bitte, ich werde
es dann umgehend aus der Sammlung entfernen. Ein Gang zum Anwalt ist
somit nicht nötig.
Bildnisrecht §§ 22, 23 KUG
§ 22 [Das Recht am eigenen Bild]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel
als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ,
eine Entlohnung erhielt.
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§ 23 [Ausnahmen]
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet
und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte
2. Personen als Beiwerk:
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen
Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls
ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch
nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie
lediglich als Staffage im Bild sein.
3. Personen bei Veranstaltungen:
Desgleichen dürfen Personen die auf Abbildungen von Versammlungen,
Aufzügen und ähnlichen Vorgängen erscheinen, ohne Zustimmung
veröffentlicht werden. Hierunter fallen beispielsweise auch
Demonstrationsteilnehmer, Discobesucher, oder Besucher auf
öffentlichen Veranstaltungen. Die in Rede stehende Abbildung muss
jedoch eine Menschenmenge Darstellen. Es reicht also nicht aus, dass
real eine Menschenmenge vorhanden ist, jedoch Einzelbilder von den
Teilnehmern gemacht werden. Einzelbilder und insbesondere
Portraitfotos fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit.
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt
sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren
Interesse der Kunst dient.
Weiter Infos unter:
http://www.bildnisrecht.de
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
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